Europa mit Volksentscheid

Hintergrund

Reformvertrag und EU-Verfassung im Vergleich. Nach den Referenden in Frankreich und den Niederlanden sollten endlich die Grundlagen der EU und die Reformvorschläge mit der Bevölkerung diskutiert werden. Dies wurde "Reflexionsphase" getauft. Es kam der Vorschlag, die unumstrittenen Teile des Reformvertrages als "Mini-Vertrag" in Kraft zu setzen.

Nun liegt der neue Vertrag vor. Von einem "Mini-Vertrag" kann keine Rede sein. Der direkte Vergleich bringt es an den Tag. Der Reformvertrag ist in weiten Teilen wortgleich mit der abgelehnten EU-Verfassung.

Beide Vorlagen haben ca. 63.000 Worte. Die Anzahl wortgleicher Artikel beträgt 192, weitere 55 Artikel sind in der Bedeutung gleich oder sehr ähnlich. Diese Zahlen basieren auf eine Analyse von Open Europe. Sie finden diese und weitere Studien im Bereich weitere Informationen.

Vergleich ausgewählter Inhalte

Bereich Bestehende Rechtslage EU-Verfassung EU-Reformvertrag
Bezeichnung "Vetrag von Nizza" "EU-Verfassung" "Reformvertrag" oder "Vertrag von Lissabon"
Aufbau EU-Vertrag
EG-Vertrag
Ein einheitliches Dokument EU-Vertrag
Vertrag über die Arbeitsweise der EU
Rechtspersönlichkeit    Keine vorhanden vorhanden
Leitung EU-Rat halbjährlicher Wechsel der Mitgliedsstaaten "Präsident des Europäischen Rates" - Amtszeit 2 1/2 Jahre "Präsident des Europäischen Rates" - Amtszeit 2 1/2 Jahre
EU-Kommission Jedes Land stellt einen Kommissar (derzeit 27). Zahl der Kommissare beträgt ab 2014 zwei Drittel der Mitgliedstaaten. Zahl der Kommissare beträgt ab 2014 zwei Drittel der Mitgliedstaaten.
Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit (= kein Vetorrecht) in 137 Politikbereichen in 181 Politikbereichen in 181 Politikbereichen
EU-Kompetenzen   Ausweitung der Kompetenzen im Bereich Energiepolitik, Raumfahrt, Tourismus. Sport, Katastrophenschutz, Verwaltungszusammenarbeit Ausweitung der Kompetenzen im Bereich Energiepolitik, Raumfahrt, Tourismus. Sport, Katastrophenschutz, Verwaltungszusammenarbeit
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik Grundsätzlich einstimmige Beschlussfassung.    Grundsätzlich einstimmige Beschlussfassung. Aber: Der Europäische Rat kann Übergang zu Mehrheitsentscheidungen beschließen   ("Passerelle"). Grundsätzlich einstimmige Beschlussfassung. Aber: Der Europäische Rat kann Übergang zu Mehrheitsentscheidungen beschließen ("Passerelle").
Außenvertretung "Hoher Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik" und
zuständiges Mitglied der EU-Kommission
"Außenminister der Union"
Aufbau eines Europäischen Auswärtigen Dienstes
"Außenminister der Union"
Aufbau eines Europäischen Auswärtigen Dienstes
Grundrechtecharta Keine Rechtsverbindlichkeit    rechtsverbindlich rechtsverbindlich



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