
Mehr Demokratie hat in einer von der Friedrich-Ebert-Stiftung geförderten Studie die Auswirkungen der Kommunalwahlregeln in verschiedenen Bundesländern untersucht. Nordrhein-Westfalen, Berlin und das Saarland sind die letzten Länder, in denen die Wähler bei Wahlen zu Stadt- und Gemeinderat nur eine Stimme haben. In allen anderen Bundesländern können die Bürger die von ihnen favorisierten Kandidaten gezielt auswählen.
Die Wähler haben so etwa in Baden-Württemberg und Bayern schon seit mehr als 50 Jahren die Möglichkeit, mehrere Stimmen auf einen Kandidaten zu konzentrieren oder Stimmen auf Bewerber verschiedener Parteien zu verteilen. Durch dieses "Kumulieren und Panaschieren" genannte Wahlrecht können die Wähler die Reihenfolge der Mandatsbewerber auf den Vorschlagslisten der Parteien noch einmal ändern.
Entsprechend unterschiedlich sind die Einflussmöglichkeiten, die Bürger bei Kommunalwahlen haben. Der Sozialwissenschaftler Dr. Klaus Hofmann hat im Auftrag von Mehr Demokratie in der Studie "Wahlrecht und Gewählte" die Auswirkungen der unterschiedlichen Varianten des Kommunalwahlrechts untersucht. Geprüft wurde dabei auch, welche Kandidaten von den Wählern beim Kumulieren und Panaschieren besonders bevorzugt werden.
Studie "Wahlrecht und Gewählte" (pdf - 67 Seiten - 232 kB)
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