Saarland: Nach der Anhörung

Finanztabu aus der saarländischen Verfassung streichen

 

Nach der gestrigen Anhörung im Justizausschuss befürchtet unser Landesverband, dass der Reformprozess im Saarland ins Stocken gerät. Alle Landtagsfraktionen haben entsprechende Gesetzentwürfe eingebracht, mit denen die hohen Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide im Saarland herabgesetzt werden sollen. In der Anhörung dagegen schienen die Fronten jedoch so verhärtet, dass der Eindruck entstand, als könne eine für eine Verfassungsänderung notwendige Zweidrittel-Mehrheit derzeit nicht zustande kommen, obwohl die Mehrheit der Sachverständigen sich engagiert für die Reform aussprach.

 

"Diejenigen Sachverständigen, die von der CDU-Mehrheitsfraktion in den Ausschuss eingeladen worden sind, haben eine Änderung der derzeitigen gesetzlichen Regelungen faktisch vollständig abgelehnt." so Jürgen Krewer, Mitglied des Landesvorstandes. "Das Finanztabu soll offenbar unter keinen Umständen aus der Verfassung genommen werden." moniert Krewer. Ohne Abschaffung des strikten Finanztabus werde die Bürgerbeteiligung im Saarland aber auch weiterhin im wesentlichen auf dem Papier stehen. Im Saarland sind bislang Volksbegehren unzulässig, wenn sie sich auf den Haushalt des Landes auswirken. Das ist, so Krewer, bei fast allen Themen der Fall. Auch nach Auffassung von Dr. Robert Karge, ebenfalls Vorstandsmitglied des Landesverbandes, mache dieses Finanztabu direkte Demokratie unmöglich. Dabei gingen die Bürger in Wahrheit sogar sehr sorgsam um mit Ausgaben. Dies zeigten, so Dr. Karge, zahlreiche empirische Forschungsergebnisse. Der Landesverband fordert daher, dass alle Themen, die das Parlament beschließen kann, auch Gegenstand der Volksgesetzgebung sein können sollen.

 

"Ministerpräsident Müller steht im Wort. Er hat angekündigt, dass die Hürden für die Volksgesetzgebung im Saarland abgesenkt werden sollen." so Dr. Karge. Daher müsse sich die CDU-Mehrheitsfraktion in der Frage des Finanztabus bewegen. Es bringe nichts, lediglich die Quoren zu senken, wenn dann de facto trotzdem alle Volksbegehren am strengen und im gesamten Bundesgebiet einzigartigen Finanztabu scheiterten.

 

Das Saarland ist im bundesweiten Vergleich bisher das Schlusslicht in punkto Bürgerbeteiligung. 1979 wurde die bislang völlig unzureichende Volksgesetzgebung eingeführt. Aufgrund des Finanztabus, der extrem hohen Hürden für Volksbegehren und -entscheide und anderer Erschwernisse fand im Saarland noch nie ein Volksbegehren statt.

Unsere Stellungnahme im Landtag (pdf - 29 Seiten - 272 kB)



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