Probieren Sie das neue Wahlrecht einfach aus. Unten finden Sie eine Anleitung.
Der Teststimmzettel ermöglicht Ihnen eine Stimmenabgabe gemäß unserem Wahlrechtsentwurf für NRW. Sie können alle 15 Stimmen an verschiedene Kandidaten und Kandidatinnen in verschiedenen Parteien und Wählergemeinschaften vergeben (panaschieren) und dabei jeder Person auf dem Stimmzettel bis zu drei Stimmen geben (kumulieren).
Sie können einen Wahlvorschlag auch nur im dafür vorgesehenen Kreis in der obersten Zeile kennzeichnen, ohne Stimmen an Personen zu vergeben. Das hat zur Folge, dass jede Person in der Reihenfolge des Wahlvorschlags so lange jeweils eine Stimme erhält, bis alle 15 Stimmen vergeben oder jeder Person des Wahlvorschlags drei Stimmen zugeteilt sind.
Falls Sie einen Wahlvorschlag in der obersten Zeile kennzeichnen, können Sie auch Kandidatinnen und Kandidaten in diesem Wahlvorschlag streichen; diesen Personen werden dann keine Stimmen zugeteilt.
Sie können, wenn Sie nicht alle 15 Stimmen einzeln vergeben wollen oder noch Stimmen übrig haben, zusätzlich einen Wahlvorschlag in der Kopfleiste kennzeichnen. In diesem Fall hat das Ankreuzen der Kopfleiste zur Folge, dass den Kandidaten und Kandidatinnen des betreffenden Wahlvorschlags in der Reihenfolge ihrer Benennung so lange eine weitere Stimme zugerechnet wird, bis alle Stimmen verbraucht sind.
Da es sich nur um eine Testwahl handelt, haben wir statt Ihrer Kommunalpolitiker deutsche Prominente zur Wahl gestellt. Stellen Sie sich einfach vor, diese Prominenten würden sich bei Ihrer nächsten Kommunalwahl als Kandidat aufstellen lassen und stellen Sie nach den Regeln des neuen Wahlrechts das beste Team zusammen!
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