Wahlrecht

Die Geschichte des Hamburger Wahlrechts

Erleben Sie ein Theaterstück in fünf Akten. Das Ende ist noch völlig offen: Wir kämpfen seit Jahren für ein faires und bürgerfreundliches Wahlrecht in Hamburg. Und wir wissen noch nicht, ob es ein Happy-End geben wird. Dabei hätte alles so einfach sein können, wenn...

Ja, wenn die Regierung in Hamburg den Willen des Volkes akzeptiert hätte.

 

1. Akt: Der Volksentscheid (Juni 2004)

Am 13. Juni 2004 gewinnen wir einen Volksentscheid. Eine Zweidrittelmehrheit unterstützt unsere Forderung nach einem fairen Wahlrecht. Damit ist klar: Hamburg bekommt ein faires Wahlrecht. Diesem Erfolg gingen anstrengende Monate voraus.

Rund ein halbes Jahr vorher haben wir die 81.147 Unterschriften für das Volksbegehren übergeben, dass die Entscheidung der Wählerinnen und Wähler erst möglich machte.

1. Zwischenergebnis:

Nun gibt es mehr Auswahl beim Wählen: Jede(r) Wahlberechtigte hat zweimal fünf Stimmen: Fünf Kreuze für die Kandidatinnen und Kandidaten des Wahlkreises und noch einmal fünf für die auf der Landesliste. Diese Stimmen können auch über Parteigrenzen hinweg verteilt (panaschiert) oder auf einzelne Bewerberinnen und Bewerber gehäufelt (kumuliert) werden. Damit können die Wählerinnen und Wähler punktgenau bestimmen, wer sie im Parlament vertreten soll.

Außerdem werden alle 121 Abgeordneten der Bürgerschaft direkt gewählt, davon 71 über 17 Mehrmandatswahlkreise und 50 über die Landesliste, deren Reihenfolge die Wählerinnen und Wähler verändern können.

 

2. Akt: Die Tricks der Regierung (Oktober 2006)

Die CDU-Regierung ändert im Alleingang das Wahlrecht. Damit ignoriert sie den Volksentscheid und stärkt den Einfluss der kleinen Machtzirkel innerhalb der Parteien.

In dieser Zeit regiert die CDU mit einer absoluten Mehrheit. Damit hat sie die Macht, das Wahlrecht ohne die anderen Parteien zu verändern. Bisher war es immer üblich, dass Regierung und Opposition die zentrale Frage der Ausgestaltung des Wahlrechts gemeinsam beschließen. Doch diesmal hat die Regierung nicht gezögert, ihre Macht zu missbrauchen.

2. Zwischenergebnis

Mit vier Tricks wurde der Einfluss der Wählerinnen und Wähler entscheidend verringert:

Noch bevor unser Wahlrecht einmal zur Anwendung kam, wurde der Einfluss der Wählerinnen und Wähler entscheidend vermindert, der Volksentscheid ignoriert.

 

3. Akt: Das Verfassungsgericht greift ein (April 2007)

Wir und die Fraktionen der SPD und GAL rufen das Hamburger Verfassungsgericht an. Und wir erzielen einen Teilerfolg: Einer der vier Tricks verstößt gegen die Verfassung.

3. Zwischenergebnis:

Die Wahlkreis-Mauer, beschönigend "Relevanzschwelle" genannt, ist rechtswidrig. Das Gericht urteilt: "Die Bestimmung genügt [...] nicht den Anforderungen, die gemäß dem aus dem Rechtsstaatsprinzip nach Art. 3 Abs. 1 HV folgenden Gebot der Normenklarheit zu stellen sind. ... Insbesondere muss der Wähler vor dem Wahlakt erkennen können, wie sich die eigene Stimmabgabe auf Erfolg oder Misserfolg der Wahlbewerber auswirken kann. ... Zwar sind sowohl die Voraussetzungen, unter denen eine Veränderung der Reihenfolge der Wahlkreisliste vorgesehen ist, als auch die diesbezüglichen Handlungsmöglichkeiten des Wählers als solche - Abgabe von Persönlichkeitsstimmen im Wege des Kumulierens und/oder Panaschierens - für sich gesehen klar. Sie spiegeln dem Wähler allerdings ein falsches Bild vor: Er kann nicht erkennen, dass die ihm angebotenen Handlungsmöglichkeiten in Wirklichkeit eher theoretischer Natur sind." (Zitate aus dem Urteil zum Verfahren von SPD und GAL.)

Die Urteile: Urteil zu unserem Verfahren - Abweichende Meinung - Urteil zum Verfahren von SPD und GAL - Abweichende Meinung (jeweils pdf)

Nach dem Urteil wird die Relevanzschwelle durch ein anderes Verfahren ersetzt. Aber auch dieses stellt nicht sicher, dass sich die Stimmen auswirken, die von den Wählern an einzelne Kandidaten direkt gegeben werden.

 

4. Akt: Wir starten einen neuen Anlauf (Januar 2008)

Auch die anderen drei Tricks müssen weg. Deswegen starten wir im Januar 2008 wir eine Volksinitiative. Bis zum 7. März haben wir nun Zeit, die nötigen Unterschriften zu sammeln. Wir brauchen 10.000 Unterstützer, damit es zu einem Volksbegehren kommt. Das letzte Wort sollen dann die Bürgerinnen und Bürger haben.

Unser aktueller Vorschlag:

Im Wesentlichen geht es darum, die Änderungen rückgängig zu machen, die die CDU-Mehrheit in der Bürgerschaft an dem vom Volk beschlossenen Wahlrecht vorgenommen hat:

 

Intermezzo: Die Wahl

Im Februar 2008 wird in Hamburg schließlich gewählt. Zwei Dinge zeigen sich: Die Bürgerinnen und Bürger nutzen die neuen Möglichkeiten. Diese wirken sich aber wegen der Trickserei kaum aus.

Die Wahl löst eine Stimmungswandel in der Bevölkerung aus. Viele sehen durch das Ergebnis, wie sehr sich die Änderungen des Wahlrechts ausgewirkt haben. Unseren Sammlern fällt es in der Folgezeit leichter, Unterschriften für unseren neuen Anlauf zur Wahlrechtsreform zu sammeln.

 

Und der Schlussakt?

Das Ende ist noch offen. Bitte unterstützen Sie unsere Initiative. Wie das geht, erfahren Sie in der rechten Spalte.

Weitere Informationen

Homepage der Kampagne

Unterschriftenliste (pdf - 2 Seiten - 25 kB)

Gesetzentwurf (pdf - 10 Seiten - 140 kB)

Musterstimmzettel (pdf - 4 Seiten - 116 kB)

 

Die Geschichte des Hamburger Wahlrechts - Ein Theaterstück in fünf Akten

 



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