Wir haben wir zum ersten Mal einen bundesweiten Bericht über Bürgerbegehren veröffentlicht. Hier finden Sie die wichtigsten Zahlen und Fakten. Der Bericht entstand in Zusammenarbeit mit der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie an der Universität Marburg.
Verfahren bzw. direktdemokratische Verfahren
von der Bevölkerung oder per Ratsbeschluss initiierte Begehren und Abstimmungen zu Sachfragen auf kommunaler Ebene; Oberbegriff für Bürgerbegehren, Bürgerentscheide, Ratsreferenden
Bürgerbegehren
Willensbekundung der Bürger, dass ein bestimmter Sachverhalt den Bürgern zur Abstimmung vorgelegt werden soll; muss von einer bestimmten Anzahl von Wahlberechtigten mit Unterschrift unterstützt werden
1. Stufe
Unterschriftensammlung durch Bürgerinnen und Bürger; danach Zulässigkeitsprüfung durch Gemeinderat oder Kommunalaufsicht, Terminfestlegung und Stellungnahme
2. Stufe: Bürgerentscheid
Bürgerentscheid
"von unten" herbeigeführte Bürgerabstimmung auf kommunaler Ebene; durch Unterschriftensammlung aus der Bevölkerung heraus initiiert; Gesamtheit der Stimmberechtigten entscheidet an Stelle des Gemeinderates verbindlich über eine Sachfrage
Ratsreferendum
"von oben", also vom Gemeinderat, herbeigeführte Bürgerabstimmung auf kommunaler Ebene über eine Sachfrage
Abstimmungsquorum
legt fest, dass ein bestimmter Prozentsatz der Wahlberechtigten sich am Bürgerentscheid beteiligen muss (Beteiligungsquorum) oder dass ein bestimmter Prozentsatz der Wahlberechtigten einer Vorlage zustimmen muss (Zustimmungsquorum); d.h. es genügt nicht, wenn die einfache Mehrheit der Abstimmenden sich für eine Vorlage ausspricht.
Bürgerbegehrensbericht 2007 (pdf - 38 Seiten - 543 kB)
Presseinformationen (pdf - 2 Seiten - 92 kB)
Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie an der Universität Marburg
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