Hier finden Sie ältere und aktuelle Meldungen zur Informationsfreiheit in Hamburg und den Text des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetzes .
Das Informationsfreiheitsgesetz der Freien und Hansestadt Hamburg tritt mit Verkündung im Gesetz und Verordnungsblatt in Kraft. (GVBl 18 S.167)
Der Hamburger Senat lehnt in der jeweils 2. Lesung den Gesetzentwurf der GAL-Fraktion ab und nimmt den Gesetzentwurf in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung mit Regierungsmehrheit gegen die Stimmen der Opposition an. (Plenarprotokoll 18/52 -...
Der Rechtsausschuss empfiehlt in seinem Abschlussbericht den Gesetzentwurf mit beigefügten Ergänzung (DS 18/1554) mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Abgeordneten gegen die Stimmen der GAL-Abgeordneten bei Enthaltung der SPD-Abgeordneten in der...
In der 1. Lesung beschließt der Senat den Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss und den Umweltausschuss zu überweisen. (Plenarprotokoll 18/22 S.47-50)
Der Gesetzentwurf über die Gewährleistung des freien Zugangs zu Informationen für Hamburg wird von der GAL-Fraktion in den Hamburger Senat eingebracht. (DS 18/1554)
Folgend finden Sie eine Sammlung über sämtliche Gesetze, parlamentarische Beratungen und Entwürfe zur Informationsfreiheit in Deutschland.
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