Hier finden Sie ältere und aktuelle Meldungen zur Informationsfreiheit in Brandenburg und den Text des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes.
Das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz für Brandenburg tritt in Kraft.
In der 2. Lesung nimmt der Landtag die im Innenausschuss beschlossene Fassung an und lehnt den Änderungsantrag (DS 2/5046) der PDS ab. (BePr 2/80 S.53-65)
Der Gesetzentwurf wird von dem im Innenausschuss beschlossenen Fassung angenommen und dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt. (Drucksache 2/4999)
In der 1. Lesung beschließt der Landtag den Gesetzentwurf an den Innenausschuss (federführend) zu überweisen. (BePr 2/69 S.40-49)
Die Landesregierung (SPD) bringt einen Gesetzentwurf zum "Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz" in den Landtag ein.
Folgend finden Sie eine Sammlung über sämtliche Gesetze, parlamentarische Beratungen und Entwürfe zur Informationsfreiheit in Deutschland.
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