Seit dem 1. Januar 2006 existiert ein Bundes-Informationsfreiheitsgesetz, das Bürgern Einsicht in die Akten der öffentlichen Verwaltung ermöglicht. Dieses Gesetz wurde am 3. Juni 2005 im Bundestag und am 5. Oktober 2005, trotz anderslautender Empfehlung im Bundesrat angenommen. Seit 2006 gilt dieses Gesetz für die Bundesbehörden und ermöglicht formlose Anträge ohne ein berechtigtes persönliches Interesse.
Neben dem Bundesgesetz gibt es zur Zeit acht Landesgesetze in Berlin, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein.
In Beratung sind Entwürfe für Informationsfreiheitsgesetze derzeit in Bayern, Hessen und Thüringen.
In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt lehnten bisher die Parlamente Akteneinsichtsrecht für ihre Bürger ab.
Folgend finden Sie eine Sammlung über sämtliche Gesetze, parlamentarische Beratungen und Entwürfe zur Informationsfreiheit in Deutschland.
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