34 Staatsrechtslehrer sprechen sich in einem Aufruf für ein Referendum über die EU-Verfassung aus. Der Aufruf wurde am 26.04.2004 der Öffentlichkeit übergeben und in der Neuen Juristische Wochenschrift (NJW 11/2004) veröffentlicht.
Europa steht nach der Erweiterung der Europäischen Union vor großen politischen Herausforderungen. Um diesen gerecht zu werden, hat der Europäische Konvent nach 16-monatiger Arbeit im Juli 2003 den Entwurf einer Verfassung für die Europäische Union vorgelegt. Die Staats- und Regierungschefs werden diesen Verfassungsentwurf voraussichtlich im Jahre 2004 verabschieden. Danach beginnt der Ratifikationsprozess in den Mitgliedstaaten nach jeweils geltendem Recht. Gewichtige Gründe sprechen dafür, die Verfassung der Europäischen Union in Deutschland nicht nur von Bundestag und Bundesrat beschließen zu lassen, sondern sie auch den Bürgerinnen und Bürgern in einem Volksentscheid zur Abstimmung vorzulegen.
Eine Europäische Verfassung ist sowohl von ihrer rechtlichen und politischen Bedeutung als auch von ihrer Ausrichtung auf die Bürgerinnen und Bürger nicht mit den bisherigen Verträgen der EU/EG gleichzusetzen. In einer Verfassung verständigen sich die Bürgerinnen und Bürger über Inhalt, Grenzen, Organisation, Ausgestaltung und Verteilung politischer Macht.
Wenn die EU in Zukunft nicht mehr nur eine Union der Staaten, sondern auch eine Union der Bürger sein will, dann bedarf es der Legitimation des Verfassungstextes durch die Bürgerinnen und Bürger.
Es entspricht der europäischen Rechtstradition und dem Prinzip der Volkssouveränität, dass im Verfassungsgebungsprozess das Volk als Pouvoir Constituant auftritt. In der Praxis wird deshalb entweder die verfassungsgebende Versammlung direkt vom Volk gewählt oder die Verfassung in einem Volksentscheid direkt vom Volk beschlossen. Diese Vorstellung liegt auch dem Grundgesetz zugrunde (Präambel sowie Artikel 20 Absatz 2 und Artikel 146).
Da die Bürgerinnen und Bürger keinerlei Gelegenheit hatten, die Mitglieder des Konvents direkt zu bestimmen, scheint es geboten, die Verfassung der Europäischen Union dem Souverän zur Abstimmung vorzulegen. In vielen EU-Mitgliedstaaten wie etwa Frankreich, Spanien, Portugal, Irland, Luxemburg und Dänemark werden die Bürgerinnen und Bürger nach den bisherigen Ankündigungen der Regierungen in einem Referendum über die Verfassung abstimmen.
Das Grundgesetz legt in Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 fest, dass die Staatsgewalt in "Wahlen und Abstimmungen" ausgeübt wird. Es bedarf mithin lediglich der Konkretisierung dieses grundlegenden Verfassungsprinzips.
Die Unterzeichnenden fordern alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die Mitglieder des Bundesrates und die Bundesregierung auf, sich für ein Referendum über die europäische Verfassung in Deutschland einzusetzen und die dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
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