
Mehr Demokratie schlägt ein dreistufiges Verfahren vor. Mit 100.000 Unterschriften für eine Volksinitiative kann dem Bundestag ein Vorschlag vorgelegt werden.
Lehnt der Bundestag die Volksinitiative ab, kann ein Volksbegehren eingeleitet werden. Dann sind eine Million Unterschriften erforderlich, damit es zu einer Volksabstimmung kommt.
Bei der abschließenden Volksabstimmung entscheidet - wie bei Wahlen - die Mehrheit. Jeder Haushalt bekommt zuvor eine Abstimmungsbroschüre mit wichtigen Informationen und Argumenten.
Wenn das Grundgesetz geändert wird oder Deutschland wichtige Souveränitätsrechte an internationale Organisationen wie die Europäische Union abgibt wird, muss dazu das Volk befragt werden (obligatorisches Referendum).
Weiterhin sollen die Bürger das Recht haben, eine Volksabstimmung gegen Beschlüsse des Bundestages einzuleiten. Dazu sind innerhalb von drei Monaten 500.000 Unterschriften erforderlich (fakultatives Referendum).
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