Volksbegehren "Mehr Demokratie in Bayern - Faire Volksrechte im Land"
1998-2000
1998 starten wir einen neuen Anlauf zur Reform der landesweiten Volksgesetzgebung. Diesmal unterstützen uns 26.000 Bürgerinnen und Bürger. Doch auf Antrag des Innenministeriums wird unser Volksbegehren am 29. März 2000 vom Verfassungsgerichtshof für unzulässig erklärt. Die Richter argumentieren, dass ein Ausbau der Direkten Demokratie gegen den demokratischen Grundgedanken der Verfassung verstoße. Sie sehen den Vorrang der repräsentativen Demokratie in Gefahr.
Ergebnis
Die dringend nötige Reform der landesweiten Volksbegehren ist bis heute nicht erfolgt.
Doch die guten Erfahrungen mit Bürgerentscheiden in den Städten und Gemeinden seit unserer erfolgreichen Kampagne 1995 haben das politische Klima geändert. Zur Zeit werben wir im Landtag für eine Senkung der Hürden.
Volksbegehren "Mehr Demokratie in Bayern - Faire Volksrechte im Land"
1993-1994
1994 versucht Mehr Demokratie, die Hürden für landesweite Volksbegehren in Bayern zu senken.
Nach dem Start im Frühjahr 1993 wird der Antrag auf Volksbegehren am 23. Juli 1994 eingereicht. 35.554 Bürger haben uns mit ihrer Unterschrift unterstützt, 10.000 mehr als nach dem Gesetz erforderlich. Doch der Landtag hält den Antrag für unzulässig. Dieser Auffassung schließt sich der Verfassungsgerichtshof an: er erklärt das Volksbegehren in einem Urteil vom 14. November 1994 wegen eines rechtstechnischen Fehlers in einem von vier Punkten für unzulässig.
Ergebnis:
Unser Volksbegehren ist unzulässig.
Mehr Demokratie e.V.
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