2006
Am 17. September 2006 stimmen die Berliner Wählerinnen und Wähler einer Verfassungsänderung zu. Damit werden die Hürden für die Volksgesetzgebung gesenkt.
Im Vorfeld dieser Abstimmung war Mehr Demokratie aktiv.
Im Frühjahr 2006 bereiten die Berliner Abgeordneten eine Reform der Verfassung vor. Ziel ist eine Stärkung des Regierenden Bürgermeisters und der Kontrollrechte des Parlamentes. Zudem sollen die Regelungen zum Volksbegehren geändert werden. Wir mischen uns erfolgreich in die Debatte ein. Zusammen mit vielen Partnern starten wir die Kampagne: Du entscheidest mit! Damit wollen wir möglichst bürgerfreundliche Regelungen erreichen.
Schließlich können sich die Vertreter aller Parteien auf folgenden Vorschlag einigen:
1. Die Zahl der benötigen Unterschriften für eine Volksinitiative wird von 90.000 auf 20.000 Unterschriften gesenkt.
2. Für ein gültiges Volksbegehren müssen dessen Initiatoren 170.000 Unterschriften sammeln. Zuvor waren von 250.000 nötig. Allerdings bleibt die Pflicht zur Amtseintragung bestehen. Somit müssen die Bürger weiterhin auf ein Amt gehen, um eine Vorlage unterstützen.
3. Das Quorum bei dem Volksentscheid wird gesenkt. Eine Abstimmung soll in Zukunft erfolgreich sein, wenn mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten mit Ja gestimmt haben.
4. Auch Verfassungsänderungen werden ermöglicht. Dafür sind hohe Hürden vorgesehen: Volksbegehren müssen von 500.000 Berlinerinnen und Berlinern unterschrieben werden, ein Volksentscheid soll erst dann erfolgreich sein, wenn eine Zweidrittelmehrheit der Abstimmenden mit Ja gestimmt hat und diese Mehrheit mindestens 50 Prozent der Wahlberechtigten entspricht.
Ergebnis
Bei der Abstimmung im September 2006 gibt es eine klare Mehrheit für mehr Demokratie: 84% sprechen sich für die Reform aus.
Im Gegensatz zu der Einführung der direkten Demokratie auf Bezirksebene haben sich die Partien bei diesem Thema zu zögerlich gezeigt. Es gibt noch viel zu tun, bis direkte Demokratie auf Landesebene in Berlin eine höhere Bedeutung erhält.
1998-1999
Unsere Kampagne hat zwei Ziele: Wir wollen wir eine Reform des landesweiten Volksentscheids. Außerdem wollen wir Bürgerentscheide in den Stadtbezirken ermöglichen.
33.732 Berlinerinnen und Berliner unterstützen unseren Antrag. Doch der wird am 2. März 1999 vom Senat für verfassungswidrig erklärt. Der Grund: Verfassungsänderungen per Volksentscheid sind in Berlin verboten. Unser Gesetz sieht zwar keine Änderung der Landesverfassung vor, will aber eine Diskussion über die Änderung der Verfassung erreichen. Denn alle wichtigen Regeln für Direkte Demokratie stehen in der Verfassung. Bereits dieses Ziel hält der Senat jedoch für unzulässig. Diese Einschätzung bestätigt das Verfassungsgericht am 2. Juni 1999.
Ergebnis
Da wir keine Möglichkeit sehen, eine Verbesserung per Volksbegehren durchzusetzen, wechseln wir die Strategie. Durch Überzeugungsarbeit können wir 2005 und 2006 wichtige Verbesserungen durchsetzen.
Im Moment läuft unsere Kampagne zur Verbesserung des Berliner Wahlrechts. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Hompage der Berliner Wahlrechtskampagne.
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