Volksentscheid - Bundesländer

Bayern

Bayern ist 1946 das erste Bundesland, das direktdemokratische Elemente in seine Verfassung aufnimmt. Diese werden auch gleich per Volksabstimmung wirksam: 70,6 Prozent der Bürger stimmen damals für die Annahme der Verfassung.

Der obligatorische Verfassungsentscheid gilt in Bayern bis heute: neben Hessen ist es damit das einzige Bundesland, in dem über Verfassungsänderungen automatisch eine Volksabstimmung durchgeführt werden muss.

Die Bürger haben das Instrument einige Male anwenden können. Am 1. Oktober 1995 wurden per Volksentscheid aufgrund einer Initiative von Mehr Demokratie e.V. die Einführung des kommunalen Bürgerentscheids durchgesetzt. Weitere wichtige Ergebnisse von Volksbegehren in Bayern waren z.B. die Verankerung des Umweltschutzes in der Verfassung (1984) und die Abschaffung des bayrischen Senates (1997)

Verfahren

Um ein Volksbegehren einzuleiten, müssen ein ausgearbeiteter Gesetzentwurf und die Unterschriften von 25.000 Wahlberechtigten eingereicht werden. Wird das Begehren genehmigt, müssen sich in einer Frist von 14 Tagen 10 Prozent der Abstimmungsberechtigten in die Listen eintragen. Die Eintragung kann nur in amtlichen Eintragungsräumen stattfinden, freie Sammlung ist nicht erlaubt.

Entspricht der Landtag dem Volksbegehren nicht, kommt es zu einem Volksentscheid, bei dem die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet.

Bis 1999 gilt dies auch für Verfassungsänderungen. Dann schränkt jedoch der Bayrische Verfassungsgerichtshofe die Mitbestimmungsmöglichkeiten erheblich ein. Seitdem müssen bei Verfassungsänderungen 25 Prozent der Stimmberechtigten zustimmen.

 

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