Volksentscheid - Bundesländer

Berlin

In kaum einem Bundesland ist die Geschichte der direktdemokratischen Instrumente so wechselvoll wie in Berlin. Die erste Nachkriegsverfassung kennt Volksbegehren und Volksentscheid - doch diese Rechte können aufgrund des fehlenden Ausführungsgesetzes von den Berlinern nie wahrgenommen werden. 1974 entfernt das Abgeordnetenhaus das Recht auf Volksentscheid dann erst einmal ganz aus der Berliner Verfassung.

Erst 1995 werden Volksbegehren, Volksentscheid und Volksinitiative wieder in die neue Gesamtberliner Verfassung aufgenommen - diesmal folgt auch das entsprechende Ausführungsgesetz.

 

Reform 2006

Allerdings galten in Berlin lange ausgesprochen hohe Hürden für Volksabstimmungen. Im September 2006 stimmen die Bürger dann einer Erleichterung der Verfahren zu. Diese wurde durch das Abgeordnetenhaus eingeleitet, Mehr Demokratie konnte im Verhandlungsprozess von der dringenden Notwendigkeit einger Verbesserungen überzeugen.

Für ein Volksbegehren werden jetzt nur noch 20.000 statt bisher 25.000 Unterschriften benötigt, die Frist für ihre Sammlung von zwei auf vier Monate verlängert. Kommt es zu einem Volksbegehren, müssen nur noch 7 statt bisher 10 Prozent der Stimmberechtigten die Vorlage unterstützen.

Außerdem wurde der sogenannte "Themenausschluss-Katalog" reduziert: Verfassungsänderungen sind jetzt auch zulässig, finanzwirksame Volksbegehren sind endlich möglich. Denn die neue Formulierung im Gesetz verbietet nur noch "Volksbegehren zum Landeshaushaltsgesetz".

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