In Brandenburg kommt es nach der Wiedervereinigung im Zuge der Neuerarbeitung der Landesverfassung zu einer ausführlichen Diskussion um Stellung und Gewichtung der direktdemokratischen Instrumente. Nach zweijähriger, außerordentlich kontrovers geführter Debatte einigt sich der Landtag im April 1992 auf eine Kompromissfassung.
Eine Volksinitiative ist in Brandenburg erfolgreich, wenn sie von mindestens 20.000 Einwohnern unterzeichnet wird - nur Mecklenburg-Vorpommern kennt hier mit 15.000 ein noch niedrigeres Quorum.
Stimmt der Landtag dem Gegenstand einer erfolgreichen Volksinitiative nicht zu, kommt es auf Antrag der Vertreter der Initiative zu einem Volksbegehren. Das Quorum beträgt hier 80.000, bei einem Antrag auf Auflösung des Landtags 200.000 Unterschriften.
Entspricht der Landtag dem Volksbegehren nicht, kommt es nach spätestens 5 Monaten zu einem Volksentscheid.
Dabei gilt ein Quorum:
Bei einfachen Gesetzen müssen mindestens 25% der Stimmberechtigten zustimmen. Es genügt die einfache Mehrheit der Abstimmenden. Bei Verfassungsänderungen gelten noch höhere Anforderungen: Mindestens 66% der Abstimmenden müssen einer Vorlage zustimmen. Und diese muss außerdem die Hälfte der Stimmberechtigten ihre Zustimmung geben.
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