Volksentscheid - Bundesländer

Bremen

Die Bremer Landesverfassung sieht bereits seit 1947 Volksentscheide vor, jedoch machen die hohen Hürden diese in der Praxis unmöglich.

Die zwei Reformen von 1994 und 1997 bleiben viel zu zaghaft: Die Verfahren sind noch immer nicht bürgerfreundlich.

Verfahren

Ein Zehntel, bei Verfassungsänderungen ein Fünftel der Stimmberechtigten muss das Begehren unterstützen. Ein Volksentscheid ist erfolgreich, wenn die Mehrheit der Abstimmenden und mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten zugestimmt hat. Bei Verfassungsänderungen auf Grund eines Volksbegehrens muss mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten für das Volksbegehren stimmen.

Am 14. Februar 2000 erklärte der Staatsgerichtshof unser Volksbegehren Mehr Demokratie in Bremen für unzulässig. Damit sollten die Hürden zur Einleitung eines Begehrens auf ein Viertel gesenkt und das Beteiligungsquorum durch ein Zustimmungsquorum ersetzt werden.

Allerdings spricht sich der Staatsgerichtshof in seiner Urteilsbegründung deutlich gegen abschreckende Hürden aus: "Zulassungsquoren für Volksbegehren dürfen nicht so hoch sein, dass sie einen Entmutigungseffekt haben und im Ergebnis die Inanspruchnahme dieses Instruments demokratischer Partizipation verhindern."

Erst im Jahr 2006 ist das erste Volksbegehren in Bremen erfolgreich: Unsere Initiative für ein faires Wahlrecht wurde von mehr als 70.000 Bürgerinnen und Bürgern unterschrieben.

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