Bürgerentscheid - Kampagnen

Bayern

Das bayrische Bürgerbegehren ist ein Erfolg. Seit unserer erfolgreichen Kampagne für dessen Einführung hat sich das politische Klima geändert. Viele Entscheide fanden statt. Doch wo Licht ist, ist auch Schatten. Das vom Landtag nachträglich eingeführte Abstimmungsquorum benachteiligt Initiativen in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl ab 10.000. Hier ist eine Reform nötig. Dafür leisten wir gerade Überzeugungsarbeit.

Volksbegehren "Mehr Demokratie in Bayern - Schutz des kommunalen Bürgerentscheids"

1998-2000

 

Der Landtag hatte die Anforderungen an Bürgerbegehren deutlich erhöht. Die Einführung der Zustimmungsquoren beim Bürgerentscheid wollen wir rückgängig machen. Am 6. Dezember 1999 stellen wir den Zulassungsantrag. Mehr als 25.000 Menschen unterstützen uns mit ihrer Unterschrift. Das Innenministerium legt den Antrag im Januar 2000 dem Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vor. Am 13. April 2000 erklären die Richter das Volksbegehren für unzulässig, weil es u.a. gegen das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung verstoße.

 

Volksbegehren "Mehr Demokratie in Bayern - Bürgerentscheide in Gemeinden und Kreisen"

1993-1995

 

Im Herbst 1995 erreichen wir nach langen Bemühungen den Durchbruch für direkte Demokratie in Deutschland.

Unsere Kampagne zur Einführung von Bürgerbegehren und -entscheiden in den Städten und Gemeinden startet 1993. Wir schlagen dabei bürgerfreundliche Regelungen vor.

Den Antrag auf ein Volksbegehren reichen wir am 31.10.1994 ein, 35.291 Menschen haben uns mit ihrer Unterschrift unterstützt - 10.000 mehr als erforderlich.

Im Frühjahr 1995 kommt es zum Volksbegehren. Doch die Anforderungen sind hoch: in nur zwei Wochen müssen 10% der Wahlberechtigten auf dem Amt für unser Ziel unterschreiben.

Knapp 1,2 Millionen Menschen (13,7%) machen dies. Bis dahin unser größter Erfolg.

Am 1. Oktober 1995 kommt es zum Volksentscheid. Trotz einer Gegenvorlage der Landtagsmehrheit stimmen 57,8% für "Mehr Demokratie in Bayern". Der Gegenentwurf der erhält nur 38,7%, die Wahlbeteiligung liegt bei 36,9%.

 

Ergebnis

Die Bayern haben seit unserer Kampagne sehr bürgerfreundliche Regelungen. Doch leider verschärft 1998 der Gesetzgeber diese Regelungen aufgrund eines Urteils vom Landesverfassungsgerichtes. Unter anderem wird ein Beteiligungsquorum beim Volksentscheid festgeschrieben.

Doch dem Erfolg des Instruments ist nicht stoppen, wie die Zahl der Verfahren zeigt. Nach zehn Jahren Praxis finden in Bayern bis zum 30.09.2005 1371 Bürger- und Ratsbegehren statt, die in 835 Fällen in einen Bürgerentscheid münden. Dies bedeutet, dass durchschnittlich pro Jahr 137 Bürgerbegehren und 84 Bürgerentscheide in Bayern stattfinden.

Mit Blick auf die Erfahrungen in Schweiz und Kalifornien lehnt Mehr Demokratie generell spezielle Quoren bei Bürgerentscheiden. Im Moment werben wir für eine feinere Staffelung beim Beteiligungsquorum. Diese soll die strukturelle Benachteiligung von Initiativen in Städten mit einer Einwohnerzahl von mehr als 10.000 beseitigen

 

Der erste erfolgreiche Volksentscheid in Deutschland

1995 erreichen wir in Bayern einen wichtigen Erfolg.

Lesen Sie mehr über unsere erfolgreiche Kampagne

1995: Wir feiern den Sieg in der Volksanstimmung.

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