2002 - Reform in NRW: In einer Reform vereinfacht der Düsseldorfer Landtag die landesweite Volksgesetzgebung - eine späte Folge unseres Volksbegehrens "Mehr Demokratie in NRW".
2001 - "Mehr Demokratie in Brandenburg": Wir haben für zwei Volksinitiativen jeweils 20.000 Unterschriften gesammelt. Doch der Landtag lehnt unsere Vorschläge ab.
2001 - Reform in Hamburg: Die Hamburger Bürgerschaft beschließt als Folge des Volksentscheids von 1998 eine Senkung der Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide.
2000 - Reform in NRW: Es gelingt uns mit Aktionen und Gesprächen, eine Mehrheit im Landtag für eine Vereinfachung kommunaler Bürgerbegehren zu gewinnen.
2000 - Thüringen: 390.000 Bürger unterschreiben für das Volksbegehren "Mehr Demokratie in Thüringen". Sie fordern niedrigere Hürden für die Volksgesetzgebung im Freistaat. Doch das Volksbegehren wird im September vom Verfassungsgericht verboten: Es bleibt dennoch nicht ohne Folgen: Alle Parteien wollen die direkte Demokratie verbessern.
2000 - Bayern: 272.000 Bürger unterstützen innerhalb von zwei Wochen das Mehr Demokratie-Volksbegehren "Macht braucht Kontrolle", mit dem wir ein demokratisches Richterwahlrecht in Bayern durchsetzen wollen. Damit scheitert die Einleitung eines Volksentscheids, weil wir die 10 Prozent-Hürde (ca. 900.000 Stimmen) verfehlen.
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