Bürgerentscheid - Praxis

Nordrhein-Westfalen

Bürgerbegehren und -entscheide sind in NRW seit 1994 möglich. 2000 hat der Landtag noch einmal nachgebessert und die Hürden ein wenig abgesenkt. Zusätzlich wurde 2007 das Ratsreferendum eingeführt - nun können auch die gewählten Vertreter in den Räten Bürgerentscheide auslösen.

Doch die Bilanz bleibt zwiespältig. Viele Initiativen scheitern an unnötigen Verfahrenshürden. Der Antrag für ein Bürgerbegehren muss sowohl eine Begründung als auch einen Kostendeckungsvorschlag enthalten und, je nach Größe der Kommune bzw. des Kreises, von 3 bis 10 Prozent der Stimmberechtigten unterstützt werden.

Kommt es zu einem Bürgerentscheid, so ist der Antrag angenommen, wenn die Mehrzahl der Abstimmenden, mindestens aber 20 Prozent der Stimmberechtigten zustimmen. Wird dieses Quorum nicht erreicht, ist der Bürgerentscheid ungültig.

Weitere Informationen finden Sie in der Jahresbilanz 2007 des Landesverbandes NRW.

 

Weitere Informationen

Leitfaden (pdf)

Praxis Nordrhein-Westfalen

Rechtsgrundlagen

aktuelle Begehren (Mehr Demokratie NRW)

Datenbank Bürgerbegehren Uni Marburg

Satzungsempfehlung zur Durchführung von Bürgerentscheiden in NRW (pdf)

 


Praxis Bundesländer

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen und Bremerhaven

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen



Mehr Demokratie e.V.
Greifswalder Str. 4 - 10405 Berlin
Tel. 030 - 42082370
info@no-spammehr-demokratie.de

Spendenkonto
Mehr Demokratie - Kto. 885 81 05
BfS München - BLZ 700 205 00