Bürgerbegehren und Bürgerentscheid wurden in Rheinland-Pfalz mit dem Landesgesetz zur Änderung im Oktober 1993 eingeführt. Doch im Vergleich der Bundesländer belegt das Land den letzten Platz. Umfangreiche Themenverbote in der Gemeindeordnung machen Bürgerbegehren zu Fragen der Stadtplanung oder über den Bau von Windrädern und Mobilfunkantennen unmöglich. Zudem ist die Zahl der von Bürgerbegehren geforderten Unterschriften von 15 Prozent aller Bürger viel zu hoch. Die Mindestzustimmungshürde von 30 Prozent aller Stimmberechtigten ist die höchste der Republik: Nur das Saarland kennt eine vergleichbar überzogen hohe Hürde.
Das Verfahren ist bürgerfeindlich und muss dringend verbessert werden.
Je nach Gemeindegröße sind zwischen 3000 und 24.000 Unterschriften notwendig, um ein Bürgerbegehren einzuleiten.
Entspricht der Rat dem Begehren nicht, so kommt es unverzüglich zu einem Bürgerentscheid. Dabei entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, die allerdings mindestens 30 Prozent der Stimmberechtigten betragen muss.
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