Bürgerbegehren und Bürgerentscheid wurden im Saarland erst 1997 eingeführt.
Ein bürgerfeindliches Verfahren mit hohen Hürden behindert das Engagement der Bürger. Bürgerbegehren und -entscheide finden nur sehr selten statt.
Obwohl Ministerpräsident Peter Müller (CDU) zu den Befürworten der Einführung des bundesweiten Volksentscheides gehört, sind bisher leider keine Reformansätze erkennbar.
Ein Bürgerbegehren muss von mindestens 15 Prozent der Bürger unterzeichnet werden. Ebenso muss es einen Kostendeckungsvorschlag enthalten.
Entspricht der Rat einem zulässigen Bürgerbegehren nicht, so kommt es zu einem Bürgerentscheid. Die zur Entscheidung gestellte Frage ist dabei mit Ja beantwortet, wenn mindestens 30 Prozent der Stimmberechtigten zugestimmt haben.
Aufgrund der hohen Einleitungs- und Zustimmungsquoren und dem großen Katalog der Themenausschlüsse sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheid als Mitbestimmungsinstrumente bislang bedeutungslos.
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