Mit der 1990 in Kraft getretenen neuen Kommunalverfassung wurden auch in Schleswig-Holstein Bürgerbegehren und Bürgerentscheid als Instrumente direkter Demokratie auf Kommunalebene eingeführt.
Der Landtag hat vor einigen Jahren das Zustimmungsquorum auf 20 % gesenkt. Auch der Negativkatalog, der für Bürgerbegehren unzulässige Themen enthält, ist erfreulich klein. Doch die Bauleitplanung ist hier immer noch enthalten.
Zur Einleitung eines Bürgbegehrens müssen 10 % der Wahlberechtigten das Begehren unterstützen. Die Haushalts- und Hauptsatzung, die Bauleitplanung und die innere Organisation der Gemeindeverwaltung dürfen nicht Themen von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden sein. Es gelten also nicht die strengen Themenausschlusskataloge anderer Länder.
Will der Rat einem zulässigen Bürgerbegehren nicht entsprechen, kommt es zu einem Bürgerentscheid. Der Rat darf bis dahin keine dem Begehren widersprechende Entscheidung treffen.
Ein Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn die Mehrheit der Abstimmenden, mindestens aber 20 Prozent der Stimmberechtigten im Sinne des Begehrens votieren. Bisher sind die meisten in Schleswig-Holstein durchgeführten Bürgerentscheide an diesem hohen Zustimmungsquorum gescheitert.
2005 gab es in Schleswig-Holstein 13 Bürgerbegehren, von denen 12 die nötigen Unterschriften sammeln konnten. Davon waren drei unzulässig. Ein Verfahren war erfolgreich, da eine Einigung mit dem Rat erzielt werden konnte. Vier Verfahren führten zu einem Bürgerentscheid.
Weitere vier Bürgerbegehren ruhen oder es sind keine weiteren Informationen zugänglich.
Zu den vier Bürgerentscheiden kamen zwei Ratsentscheide: Hier hatte der Stadtrat einen Entscheid ausgelöst.
Somit gab es 2005 in Schleswig-Holstein sechs Bürgerentscheide.
Von den sechs BE waren drei erfolgreich, drei sind gescheitert
Erfolgreiche Entscheide
1. Ratsinitiierte Bürgerentscheid in Brokdorf zum Bau einer
Eissporthalle
2. Bürgerentscheid in Flintbek gegen den Ausbau des
Feuerwehrhauses in Kleinflintbek
3. der Bürgerentscheid in Halstenbek gegen den Wiederaufbau des "Knick-Ei".
Gescheiterter Entscheid
Der Ratsentscheid zur Abwahl des Bürgermeisters in
Barsbüttel ist von einer Mehrheit abgelehnt worden.
"Unecht" gescheitert
1. Bürgentscheid in Geesthacht gegen den Verkauf städtischer Wohnungen, wegen zu geringer Beteiligung
2. Bürgerentscheid in Reinbek gegen die Bebauung bestimmter Grünflächen.
"Unecht" gescheitert: Bei diesen Entscheiden konnte sich die Minderheit der Abstimmenden gegen die Mehrheit durchsetzen. Das nötige Zustimmungsquorum wurde verfehlt. Dies zeigt die negativen Folgen eines solchen Quorums.
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