Das Ländle war Vorreiter: Von 1956 bis 1990 gab es nur hier die Möglichkeit, Bürgerbegehren und -entscheide zu starten. Doch der Spitzenplatz ist lange verloren.
Denn das Land verpasste den Anschluss an den bundesweiten Trend hin zu mehr direkter Demokratie. Die Regelungen entsprechen nicht mehr den heutigen Standards, sie sind starr und bürgerunfreundlich. Die nötigen Reformen wurden zu lange aufgeschoben. Erst 2005 beschloss die Regierung eine zaghafte Reform. Das Abstimmungsquorum wurde um 5% gesenkt, von 30% auf 25%. Außerdem wurde der enge Positivkatalog abgeschafft: Bisher waren nur Begehren zu den dort aufgeführten Themen möglich. Nun sind Bürgerbegehren zu allen Themen möglich, es sei den sie sind im Negativkatalog ausdrücklich ausgenommen. Doch dieser Negativkatalog ist immer noch viel zu lang: So ist zum Beispiel im Gegensatz zum Nachbarland Bayern die Bauleitplanung ausgenommen, obwohl Abstimmungen zu diesem wichtigen Themenkomplex vor der Reform noch ausdrücklich erlaubt waren.
Dementsprechend ist die Bedeutung von Bürgerbegehren in der politischen Praxis Baden-Württembergs nach wie vor gering.
Mehr Demokratie sich für weitere Vereinfachung der Verfahren ein. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage der Kampagne. Die Vorschläge sind dort als Tabelle und Text abrufbar.
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