Bürgerentscheid - Praxis

Bayern

Bayern ist Spitzenreiter in Sachen Bürgerentscheid. In einer von Mehr Demokratie herbeigeführten Volksabstimmung haben die Bürgerinnen und Bürger 1995 selbst den Bürgerentscheid eingeführt. Leider hat das Landesverfassungsgericht eine unrühmliche Rolle gespielt und nach einer Zeit erfolgreicher Praxis das Verfahren wieder erschwert: so wurde das Finanztabu und ein Zustimmungsquorum eingeführt.

 

Dennoch gilt: Die faire Regelung ist vorbildlich. Und so können die Bayern ihren Spitzenplatz behaupten. Jedes Jahr gibt unser Landesverband einen Bericht über Bürgerbegehren in Bayern heraus.

Das Instrument wird von den Bürgern verantwortungsbewusst eingesetzt. Die Kommunalpolitik wird durch die mittlerweile 1371 Bürger- und Ratsbegehren in den Gemeinden, Städten und Landkreisen Bayerns belebt. Es gibt oft eine breite Diskussion über Handlungsoptionen und politischen Alternativen.

Die Bürgerinnen und Bürger können sich aktiv zu Sachthemen in die Politik einbringen. Sie erleben, dass sie die Zukunft ihrer Gemeinde aktiv mitgestalten können.

Dennoch besteht dringender Reformbedarf. In Städten von 10.001 bis 50.000 Einwohnern scheitert eine sehr hohe Zahl der Bürgerentscheide (40%) am Zustimmungsquorum. Ein erster Anlauf für ein bürgerfreundliches Verfahren scheiterte im Landtag.

 

Weitere Informationen

Praxis Bayern

Leitfaden (pdf)

Reformvorschläge

Rechtsgrundlage

Jahresbericht Bürgerbegehren

Datenbank Bürgerbegehren Uni Marburg


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