Bürgerentscheid - Praxis

Berlin

Berlin ist der Nachzügler. Als letztes Bundesland führte das Parlament des Stadtstaates Bürgerbegehren und -entscheide im Jahr 2005 ein. Doch das Warten hat sich gelohnt: Berlin hat auf der Bezirksebene die bürgerfreundlichste Regelung, die in Deutschland je von einem Parlament beschlossen wurde.

Erster Berliner Bürgerbegehrensbericht

Am 17. Juli 2005 trat das Gesetz "Mehr Demokratie für Berlinerinnen und Berliner" in Kraft. Seitdem dokumentieren wir die Nutzung des neuen Beteiligungsinstruments. Nach einem Jahr haben wir jetzt eine erste Bilanz gezogen.

 

Download Bürgerbegehrensbericht (pdf - 12 Seiten - 331 kB)

Verfahren

In allen Fragen, zu denen die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Beschlüsse fassen kann, können die Bürgerinnen und Bürger eines Bezirks Bürgerentscheide beantragen (Bürgerbegehren). Zum Bezirkshaushaltsplan, zu den Sondermitteln der BVV und zu bestimmten Fragen der Bauleitplanung sind allerdings nur Bürgerbegehren und Bürgerentscheide mit empfehlendem Charakter zulässig.

Ein zulässiges Bürgerbegehren muss innerhalb von sechs Monaten von mindestens 3 Prozent der zur BVV Wahlberechtigten durch Unterschrift unterstützt wird. Die Unterschriften können frei gesammelt werden. Entspricht die BVV dem erfolgreichen Bürgerbegehren nicht, kommt es innerhalb von vier Monaten zu einem Bürgerentscheid. Während dieser Zeit darf die BVV keine dem Begehren widersprechenden Entscheidungen treffen.

Bei der Abstimmung kann die BVV eine eigene Vorlage mit zur Abstimmung bringen. Angenommen ist eine Vorlage, wenn die Abstimmenden sich mit einfacher Mehrheit für sie ausgesprochen haben, sofern die Abstimmungsbeteiligung bei wenigstens 15 Prozent liegt.

Weitere Informationen

Leitfaden (pdf)

Praxis Berlin

Rechtsgrundlagen

aktuelle Begehren (Mehr Demokratie Berlin)

Datenbank Bürgerbegehren Uni Marburg


Praxis Bundesländer

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen und Bremerhaven

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen



Mehr Demokratie e.V.
Greifswalder Str. 4 - 10405 Berlin
Tel. 030 - 42082370
info@no-spammehr-demokratie.de

Spendenkonto
Mehr Demokratie - Kto. 885 81 05
BfS München - BLZ 700 205 00