Im Zwei-Städte Staat Bremen sind die Hürden für direkte Demokratie sehr hoch. Dabei hat die eigenständige Stadt Bremerhaven eine eigene Kommunalverfassung, nur hier sind Bürgerbegehren explizit vorgesehen. Doch auch in der Stadt Bremen können die Bürgerinnen und Bürger Volksentscheide über einfache Gesetze initiieren: Das Gesetz nennt diese auch Volksbegehren.
Auf Stadtteilebene sind in beiden Städten keine Bürgerbegehren und -entscheide vorgesehen.
Bemerkenswerterweise haben es die Bürger in Bremerhaven deutlich schwerer, einen erfolgreichen Bürgerentscheid durchzuführen: mit 30% gilt ein höheres Zustimmungsquorum als in der Stadt Bremen (25%).
Mehr Demokratie hat 1998/99 versucht, die Regelungen zu vereinfachen. Das Volksbegehren wurde aber vom Staatsgerichtshof abgelehnt.
Die Bürgerschaft hat Mitte der 90er Jahre die Quoren gesenkt, aber der Schritt war nicht ausreichend. Die Ausgestaltung der Verfahren verhindert weiterhin, dass die Instrumente in der Praxis Wirkung entfalten.
Zudem hat der Staatsgerichtshof durch seine enge Auslegung des Haushaltsvorbehaltes ein weitgehendes Finanztabu verhängt und den Spielraum für eine Reform der direkten Demokratie eingeengt.
Die Folge: Die Folge: Seit Einführung der direkten Demokratie im Jahr 1947 gab es in der Stadt Bremen kein einziges erfolgreiches Volksbegehren. In Bremerhaven gab es 1998 einen Bürgerentscheid, der am Zustimmungsquorum scheiterte.
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