Der Bürgerentscheid in den Bezirken Hamburgs hat bürgerfreundliche Regelungen - er wurde aufgrund eines von Mehr Demokratie initiierten Volksbegehrens eingeführt. Seitdem hat sich eine rege Kultur der Bürgerbeteiligung entwickelt.
Ein Bürgerbegehren kommt zustande, wenn es in einer Frist von sechs Monten von mindestens 3 % der Wahlberechtigten durch Unterschrift unterstützt wird. Ist das Begehren zulässig und entspricht die Bezirksversammlung ihm nicht, kommt es zu einem Bürgerentscheid. Dabei entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Ein Zustimmungsquorum existiert nicht.
Die Bezirke in der Hansestadt haben allerdings nur wenige Fragen, über die sie eigenständig entscheiden können. Das schränkt die Wirkung in der Praxis deutlich ein. Außerdem kann der Senat Bürgerbegehren aushebeln, in dem er die Entscheidungsgewalt in der umstrittenen Frage an sich zieht. Leider wenden Bezirksversammlungen gelegentlich einen Trick an, um unliebsame Bürgerentscheide zu verhindern. Sie nehmen Bürgerbegehren in Pseudo-Beschlüssen ohne Rechtswirkung an. Die Verpflichtung zur Umsetzung entfällt in diesem Fall.
aktuelle Bürgerbegehren (Mehr Demokratie Hamburg)
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