Bundesweiter Volksentscheid - Debatte

Gegenargumente

Noch immer ist die direkte Demokratie in Deutschland umstritten. Bei genauerer Betrachtung erweisen sich die Argumente ihrer Gegner als wenig überzeugend. In der Kritik am Volksentscheid drückt sich ein großes Misstrauen gegenüber den Bürgern aus. Unsere Erwiderungen auf einige der häufigsten Gegenpositionen.

 

Das Volk ist zu dumm!

So platt kommt dieses Argument natürlich nur selten daher. Statt dessen ist zu hören, das Volk sei nicht kompetent genug, die Themen werden komplexer usw. Die Annahme, das Volk besäße nicht die nötige Intelligenz für politische Entscheidungen, ist ein altes Argument gegen jede Form der Demokratie. Es wurde schon gegen die Einführung der parlamentarischen Demokratie und des Frauenwahlrechtes angeführt.

Die Geschichte zeigt jedoch, dass die Menschen zu politischen Entscheidungen fähig sind. Vor Volksentscheiden finden intensive Diskussionen statt. Hier besteht viel eher die Chance, sich eine Meinung zu bilden, als dies bei Wahlen der Fall ist. Denn bei Volksentscheiden geht es um ein Thema, bei Wahlen werden mehrere Themen, häufig auf oberflächliche Weise, behandelt.

Die Abstimmenden sind natürlich unterschiedlich gut informiert. Die eine möchte es ganz genau wissen, ein anderer begnügt sich damit, dass seine favorisierte Partei oder der Verband seines Vertrauens eine bestimmte Sache unterstützt.

Es ist ein Irrglaube, die Abgeordneten seien in allen Fragen umfassend informiert. Sie entscheiden meist nach Fraktionszwang. Die Bürger kennen keinen Fraktionszwang.

Mehr Demokratie schlägt zu dem vor, dass jeder Wahlberechtigte ein Abstimmungsheft erhält. In diesem wird das Thema des Volksentscheids mit Pro- und Contra-Argumenten leicht verständlich dargestellt.

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Die Bürger sind leicht manipulierbar!

Manipulation ist kein spezielles Problem des Volksentscheids, sondern der gesamten Demokratie. Denken wir nur an den großen Einfluss von Lobbygruppen in den Parlamenten. Wie lange hat etwa die Agrar-Lobby ein Vorgehen gegen BSE verhindert! Auch Volksentscheide können manipuliert werden. Studien aus den USA zeigen aber, dass der Einfluss von Lobbygruppen begrenzt ist. Große Verbände sind gegen die direkte Demokratie, weil sie wissen, dass sie ihre Interessen im Parlament besser durchsetzen können.

Die lange öffentliche Diskussion vor einem Volksentscheid und ein ausgewogenes Informationsheft tragen zu einer sachlichen Abstimmung bei. Anders als in den USA sind in Deutschland politische Werbespots in Radio und TV verboten - ein wichtiges Manipulationsmittel entfällt.

Wer schon mal einen Abstimmungskampf in der Schweiz erlebt hat, weiß, dass Volksentscheide zu einer Versachlichung der öffentlichen Diskussion führen. Die Medien berichten erstaunlich ausgewogen.

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Volksentscheide gefährden Minderheiten!

Es gibt Beispiele aus der Schweiz und den USA, in denen Minderheiten, z.B. Ausländer, durch Volksentscheide diskriminiert wurden. Aber: das Volk gebärdet sich nicht minderheitenfeindlicher als die Parlamente.

Auch Politiker verletzen immer wieder die Rechte kleiner, schwacher Gruppen. Der direkten Demokratie ist ein Schutzmechanismus eingebaut: Volksbegehren, die gegen die Grundrechte verstoßen, werden schon im Vorfeld gestoppt. Jede Initiative wird im Zweifel vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Grundsätzlich aber gilt: Das Herzstück der Demokratie ist dieDiskussion. Problemen, denen wir heute in der Gesellschaft begegnen, kann nicht ohne Gespräche entgegengetreten werden. Verschweigen, leugnen oder beschönigen wird solche Probleme nicht lösen. Wenn sich diskriminierende Initiativen herausbilden, dann ist es die Aufgabe der Gegner, diesen Kräften offensiv entgegenzutreten und dafür zu sorgen, dass die Mehrheit auf ihrer Seite steht.

Der Volksentscheid verursacht die Konflikte nicht, sondern er deckt sie auf.

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Minderheiten zwingen der Mehrheit ihren Willen auf!

Es wird behauptet, dass an Abstimmungen nur die Betroffenen teilnehmen. Die "schweigende Mehrheit" müsse dann die Entscheidungen der "Minderheit" hinnehmen. Diesem Argument liegt ein Bürger-Schlafmützen-Modell zugrunde. Jeder Stimmberechtigte hat die Chance, an einem Volksentscheid teilzunehmen.

Das wird er auch tun, wenn ihm das Thema ein Anliegen ist. Wer sich der Stimme enthält, tut dies aus freier Entscheidung. In der Schweiz liegt die Beteiligung an Volksabstimmungen je nach Thema bei 35 bis 75 Prozent.

Interessant ist dabei: Auch Volksentscheide mit eher geringer Beteiligung werden akzeptiert.

Für die Menschen zählt die Möglichkeit, mitzumachen.

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Direkte Demokratie ist langsam und teuer!

Natürlich können direktdemokratische Verfahren länger dauern als parlamentarische. Aber die Tatsache, dass Volksentscheide eine größere Akzeptanz finden und die Menschen stärker am politischen Geschehen beteiligen, sollte dies wert sein.

Häufig ist die direkte Demokratie ein Gaspedal: Bürger greifen Probleme auf, die von Politikern verschlafen wurden. In Bayern zum Beispiel wurden die Themen ökologische Müllpolitik und lokale Bürgerentscheide erst durch Volksbegehren auf die Tagesordnung gesetzt.

Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, dass Bürger oftmals sparsamer als Politiker mit den Mitteln des Staates umgehen. In den USA und der Schweiz führt die Direkte Demokratie zu geringerer Staatsverschuldung, mehr Effizienz der Verwaltung und geringeren Steuern bei gleichen Leistungen. Dagegen sind die Kosten von Volksabstimmungen eher bescheiden. Die Direkte Demokratie ist eine sinnvolle Investition!

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Es kann doch nicht über alles abgestimmt werden!

Die direkte Demokratie wird den Bundestag nicht ersetzen, sondern ergänzen. Nur wenn eine ausreichende Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern dies in einem Volksbegehren verlangt, entscheiden sie auch. Volksentscheide finden in der Regel nur zu wichtigen Themen statt (z.B. Renten, Bildung, Steuerreform). 99 Prozent der Entscheidungen werden nach wie vor vom Parlament getroffen.

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Die bisherigen Volksrechte reichen doch völlig aus!

Politisch engagierte Menschen wissen um den Frust, der entsteht, wenn man nur als Bittsteller an Politiker herantreten kann. Der Sachverstand der vielen Fachverbände und Initiativen verpufft ungenutzt. Die bestehenden Volksrechte wie das Petitionsrecht sind fast ausschließlich "Bittstellerrechte". Die Entscheidungen treffen allein die Politiker - auch wenn die Bürger etwas anderes wollen.

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Probleme werden auf Ja/Nein-Entscheidungen verkürzt!

Jede Entscheidung wird am Ende auf Ja/Nein verkürzt. Das ist auch im Bundestag der Fall. Die Volksgesetzgebung soll nach den Vorstellungen von Mehr Demokratie Kompromisse zulassen. Die Initiatoren haben die Möglichkeit, nach der Volksinitiative - das ist der erste Schritt der Volksgesetzgebung - ihren Vorschlag zu verändern, so dass Ergebnisse aus der Diskussion mit dem Parlament berücksichtigt werden können. Zudem hat das Parlament das Recht, einen eigenen Vorschlag (Konkurrenzvorlage) zum Volksentscheid vorzulegen.

Dadurch erhält die Bevölkerung mehr Auswahlmöglichkeiten. Die Volksabstimmung wird flexibler.

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Die Verantwortlichkeiten werden verwischt!

Egal, ob eine Entscheidung vom Volk oder vom Parlament getroffen wird: die Folgen tragen immer die betroffenen Menschen. Politiker treten bestenfalls zurück oder werden abgewählt. Das Volk hat seine falschen Entscheidungen vor sich selbst zu verantworten und kann daraus lernen. Im Übrigen ist es mit der Verantwortlichkeit von Politikern oft nicht weit her. Denn sie treffen in einer Legislaturperiode so viele Entscheidungen, dass sie in einer Wahl alle vier Jahre gar nicht gezielt vom Volk "abgestraft" oder "belohnt" werden können.

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Das Grundgesetz schreibt eine rein repräsentative Demokratie vor!

Das ist nicht richtig. Denn nach Artikel 20 des Grundgesetzes übt das Volk die Staatsgewalt in "Wahlen und Abstimmungen" aus. Allerdings gestaltet unsere Verfassung das Abstimmungsrecht - im Gegensatz zum Wahlrecht - außer in Artikel 29 über die Länderneugliederung nicht näher aus. Der Parlamentarische Rat konnte sich 1948/49 bei der Verabschiedung des Grundgesetzes über entsprechende Vorschläge zur direkten Demokratie nicht einigen. Der Auftrag aus Artikel 20 ist bis heute unerfüllt.

Nach über 50 Jahren Demokratie ist die Zeit reif, das Grundgesetz durch das Recht auf Volksbegehren und Volksentscheid zu ergänzen.

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Das Beispiel Rente

Viele Politiker behaupten, die Bundespolitik sei zu schwierig für die Wähler. Das ist ein Vorurteil. Nehmen wir das vielschichtige Thema Rente.

Der SPIEGEL nennt die Schweiz "das Land mit dem besten Rentensystem" (Heft 7/2001).

Was das Magazin nicht schreibt: Das Schweizer Rentenmodell ist das Ergebnis zahlreicher Volksabstimmungen. Die direkte Demokratie war ein Motor für die moderne Altersvorsorge.

Die Schweiz hat heute halb so hohe Beiträge und stabilere Renten als Deutschland. Das Volk hat diese Zukunftsfrage gut gemeistert.

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Die Debatte um den bundesweiten Volksentscheid:

 

Die Legende von den "schlechten Erfahrungen"

Immer wieder behaupten Politiker, dass es aufgrund der Erfahrungen in der "Weimarer Republik" keine Volksentscheide in Deutschland geben dürfe.

Damit wird der direkten Demokratie eine Mitschuld an dem Aufstieg von Adolf Hitler gegeben. Diese Behauptung stimmt nicht. Ralpf Kampwirth hat einen Artikel über die "Legende von Weimar" (pdf - 2 Seiten - 150 kB) geschrieben.



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